Im Gottesdienst und bei Festen der Gemeinde spielt Musik eine wichtige Rolle. Hinter den Werken stehen Menschen, die sich mit ihrem Schaffen für die liturgische und kulturelle Vielfalt engagieren. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Arbeit finanziell abgegolten wird.
Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter musikalischer Werke gibt es gesetzliche Auflagen.
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz RKZ und der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK haben mit verschiedenen Verwertungsgesellschaften Kollektivverträge abgeschlossen, um die Abgeltung der Urheberrechtsbeiträge zu vereinfachen.
Kirchgemeinden und Pfarreien steuern ihren Teil bei, indem sie über die Nutzung geschützter Werke Auskunft geben. Die entsprechenden Angaben dienen der Verteilung der erhobenen Gebühren an die Rechteinhaber und sind verpflichtend.
Zu erfassen sind sämtliche Musikaufführungen im Gottesdienst und anderen öffentlichen Gemeindeveranstaltungen. Musikaufführungen sind beispielsweise Chor- oder Instrumentalmusik, Auftritte der Jugendband oder Solostücke, aber auch Vor- oder Zwischenspiele der Orgel. Dazu gehören:
Nur von repräsentativ ausgewählten Gemeinden sind alle vier Jahre zu erfassen:
Jede Kirchgemeinde, Pfarrei oder kirchliche Institution bestimmt eine Person, die für die Erfassung und Einreichung verantwortlich ist. Sie ist Ansprechperson für die RKZ oder den Kirchenbund.
Daneben können sich weitere Personen einer Kirchgemeinde oder Pfarrei registrieren und die Daten unabhängig voneinander erfassen.
Seit 2011 haben sich gut 700 evangelisch-reformierte und römisch-katholische Kirchgemeinden und Pfarreien auf Musica Sacra registriert und melden ihre Werke regelmässig. Wir danken diesen für ihre Eingaben und freuen uns auf die Registration weiterer Gemeinden auf der Webseite www.musica-sacra.net
Alle vier Jahre müssen neben den Musikaufführungen auch der Gemeindegesang und die Anzahl der Fotokopien von Noten und Liedtexten für den Gottesdienst erfasst werden. Dazu werden jeweils 200 evangelisch-reformierte und 200 römisch-katholische Kirchgemeinden bzw. Pfarreien aufgefordert, diese zu melden. Die nächste Erhebung findet 2021 statt.
Falls Sie Fragen haben oder mit Anfragen von Verwertungsgesellschaften konfrontiert sind, wenden Sie sich bitte zuerst an:
Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) in Zürich
info@rkz.ch, Tel. 044 266 12 00
www.rkz.ch
Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS in Bern
musica-sacra@evref.ch, Tel. 031 370 25 25
www.evref.ch