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Kirchenmusik & Urheberrechte

Musik - Weltsprache, die das Herz erreicht

Den Komponisten und Textdichtern zu ihrem Recht verhelfen

Im Gottesdienst und bei Festen der Gemeinde spielt Musik eine wichtige Rolle. Hinter den Werken stehen Menschen, die sich mit ihrem Schaffen für die liturgische und kulturelle Vielfalt engagieren. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Arbeit finanziell abgegolten wird.

Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter musikalischer Werke gibt es gesetzliche Auflagen.

Kollektivverträge reduzieren den Administrationsaufwand

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz RKZ und der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK haben mit verschiedenen Verwertungsgesellschaften Kollektivverträge abgeschlossen, um die Abgeltung der Urheberrechtsbeiträge zu vereinfachen.

Kirchgemeinden und Pfarreien steuern ihren Teil bei, indem sie über die Nutzung geschützter Werke Auskunft geben. Die entsprechenden Angaben dienen der Verteilung der erhobenen Gebühren an die Rechteinhaber und sind verpflichtend.

Urheberrechtlich geschützte Musikaufführungen erfassen

Was wird erfasst?

Zu erfassen sind sämtliche Musikaufführungen im Gottesdienst und anderen öffentlichen Gemeindeveranstaltungen. Musikaufführungen sind beispielsweise Chor- oder Instrumentalmusik, Auftritte der Jugendband oder Solostücke, aber auch Vor- oder Zwischenspiele der Orgel. Dazu gehören:

  • Werke von Komponisten, Autoren und Bearbeiterinnen bis 70 Jahre nach ihrem Tod
  • nachbearbeitete Fassungen von Werken, auch wenn der Original-Urheber bereits mehr als 70 Jahre verstorben ist, unter der Angabe des Arrangeurs bzw. Bearbeiters
  • Werke, die nur auszugsweise, z.B. am Anfang oder Ende eines Gottesdienstes, gespielt werden

Was ist nicht zu erfassen?

  • Werke von Urhebern und Urheberinnen, die bereits mehr als 70 Jahre verstorben sind.

Nur von repräsentativ ausgewählten Gemeinden sind alle vier Jahre zu erfassen:

  • der Gemeindegesang (die, durch die Gemeinde gesungenen Lieder)
  • Begleitung der Orgel beim Gemeindegesang (inkl. Vor- und Nachspiel)

Wer erfasst?

Jede Kirchgemeinde, Pfarrei oder kirchliche Institution bestimmt eine Person, die für die Erfassung und Einreichung verantwortlich ist. Sie ist Ansprechperson für die RKZ oder den Kirchenbund.

Daneben können sich weitere Personen einer Kirchgemeinde oder Pfarrei registrieren und die Daten unabhängig voneinander erfassen.

Wo und wie wird erfasst?

  • Die Erfassung der Meldungen erfolgt auf www.musica-sacra.net
  • Als noch nicht registrierte Kirchgemeinde/Pfarrei oder neue Benutzer/in, melden Sie sich auf der Startseite unter dem Menüpunkt «Noch kein Konto? Jetzt registrieren!» an.
  • Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse (= Benutzername) und dem Passwort einloggen.
  • Einmal eingeloggt, gelangen Sie direkt zur Erfassungsmaske «Musikaufführungen».
  • Unter dem Menüpunkt «Erfassungshilfe» finden Sie eine Anleitung.

Was ist wann zu tun?

  • Erfassen (laufend): Wir empfehlen, die Musikaufführungen zeitnah zu erfassen (z.B. einmal pro Monat).
  • Einreichen (1 x jährlich): Nach Ablauf des Jahres erhalten die Ansprechpersonen von uns die Aufforderung, die erfassten Musikaufführungen einzureichen.

Es geht nur mit Ihrer Mitwirkung

Seit 2011 haben sich gut 700 evangelisch-reformierte und römisch-katholische Kirchgemeinden und Pfarreien auf Musica Sacra registriert und melden ihre Werke regelmässig. Wir danken diesen für ihre Eingaben und freuen uns auf die Registration weiterer Gemeinden auf der Webseite www.musica-sacra.net

Gemeindegesang und Fotokopien von Noten und Liedtexten erfassen

Alle vier Jahre müssen neben den Musikaufführungen auch der Gemeindegesang und die Anzahl der Fotokopien von Noten und Liedtexten für den Gottesdienst erfasst werden. Dazu werden jeweils 200 evangelisch-reformierte und 200 römisch-katholische Kirchgemeinden bzw. Pfarreien aufgefordert, diese zu melden. Die nächste Erhebung findet 2021 statt.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Für Sie da

Falls Sie Fragen haben oder mit Anfragen von Verwertungsgesellschaften konfrontiert sind, wenden Sie sich bitte zuerst an:

Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) in Zürich
info@rkz.ch, Tel. 044 266 12 00
www.rkz.ch

Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS in Bern
musica-sacra@evref.ch, Tel. 031 370 25 25
www.evref.ch